Mit technischen Anpassungen kann man Fahrzeuge für Menschen mit körperlichen Einschränkungen umbauen und optimieren, dass ihre dass die Mobilität verbessert oder erhalten bleibt. Hier ist die richtige Beratung und viel Erfahrung zentral, hier tauchen auch viele Fragen auf.
Hier finden Sie Antworten von Experten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit auch gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie.
Ja, Lenkhilfen müssen in der Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugausweis und im Führerschein des/der Fahrers/in eingetragen sein. Dies ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) geregelt.
Die Umbauten sind so ausgelegt, dass Autofahrer/innen ohne Behinderung das Fahrzeug ebenfalls benutzen können und dürfen.
Das ist sehr individuell, abhängig von Ihrer Behinderung und ob Sie einen Arbeitsplatz haben. Am besten rufen Sie dazu bei uns unter +41 (0)31 761 32 22 an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Kosten für Fahrzeugumbauten sind leider keine Leistung von Krankenkassen.